Zum Inhalt springen
SwissAirsoftLaw
CH · DE · WG 514.54

Airsoft & Schweizer Waffengesetz

Alles, was Airsoft-Sportler in der Schweiz über Erwerb, Besitz, Transport und Grenzübertritte wissen müssen. Klar erklärt, rechtlich fundiert - auf Basis von WG, WV und offiziellen Merkblättern von fedpol und BAZG.

13
Themen
4
Sprachen
18+
Mindestalter
WG
Art. 4 Abs. 1 g
!

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.

Offizielle Quellen
01 / Quick Facts

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - informieren Sie sich!

01

Kein Waffenerwerbsschein

Airsoft-Waffen sind vom Waffenerwerbsschein ausgenommen (Art. 10 Abs. 1 Bst. e WG). Auch kein Europäischer Feuerwaffenpass nötig.

02

Mindestalter 18 Jahre

Erwerb und Besitz nur ab 18 Jahren erlaubt (Art. 8 Abs. 2 WG). Minderjährige nur über Leihvertrag und unter Auflagen (Art. 11a WG).

03

Vertrag bei jeder Übertragung

Bei jedem Kauf - auch privat - ist ein schriftlicher Übertragungsvertrag zwingend (Art. 11 WG). 10 Jahre aufbewahren. Beim Transport immer eine Kopie mitführen.

04

Transport: ungeladen & verdeckt

Direkter Weg von Zuhause zum Spielfeld, Shop oder Mechaniker. Verpackt in Tasche/Koffer - der Kofferraum gilt nicht als Verpackung. Magazin und Akku separat.

05

Keine 0,5-Joule-Grenze in der Schweiz

Die 0,5-J-Regel gilt nur in Deutschland. In der Schweiz gelten alle Airsoft-Waffen als Waffen i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Bst. g WG.

06

Verantwortung schützt den Sport

Korrektes Verhalten an Grenzen, bei Polizeikontrollen und in der Öffentlichkeit schützt die Schweizer Airsoft-Community vor weiteren Einschränkungen.

02 / Terminology

Korrekte Bezeichnung ist entscheidend

Allowed · Use

Im Umgang mit Behörden, Zoll und in Verträgen ist die korrekte Bezeichnung rechtlich relevant. Verwenden Sie immer:

Airsoft-WaffeSoft-Air-WaffeAirsoft-ReplikaAirsoft-Ausrüstung
Forbidden · Avoid

Vermeiden Sie unbedingt:

PistoleGewehrFeuerwaffeGunWeaponFirearm
03 / Index

Alle Themen im Überblick

For Border Officers

Leitfaden für Zollbehörden

Spezielle Referenzseite für Zollbeamtinnen und -beamte mit Checklisten, Rechtsgrundlagen und Schnellreferenz-Tabellen - damit die Kontrolle in unter 60 Sekunden abgeschlossen werden kann.

Zum Zollleitfaden